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Allgemeine Geschäfts- & Beförderungsbedingungen

Auswirkungen des Corona-Virus, die zu Transfer- bzw. Fahrausfällen führen, sind höhere Gewalt und somit nicht schadensersatzfähig.

Buchungen:

Für uns maßgebliche Buchungsdaten, wie z.B. Ankunftszeit, Flugnummer, etc., sind vor Antritt der Fahrt bekanntzugeben. Verantwortlich hierfür ist der Buchende. Sollten Sie wichtige Flugdaten erst am Flughafen erhalten, rufen Sie uns bitte kurz an oder faxen uns die Flugdaten zu. Auf keinen Fall ist es ausreichend, fehlende Flugdaten dem Fahrer zu geben. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder per Internet erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle bei der Buchung genannten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Die schriftliche Bestätigung durch den Zubringer ist verbindlich. Ein gebuchter oder bestätigter Transfer über Internet kann nur dann erfolgen wenn eine schriftliche Rückbestätigung vorliegt. 

Stornobedingungen:

Eine Rücktrittserklärung seitens des Auftraggebers ist unter folgenden Bedingungen möglich: Bei Rücktritt des Auftraggebers sind folgende Zahlungen fällig: Bis 30 Tage vor Fahrtantritt 20% des Fahrpreises. Vom 29. bis 22. Tag vor Fahrtantritt 25% des Fahrpreises. Vom 21. bis 15. Tag vor Fahrtantritt 35% des Fahrpreises. Vom 14. bis 8. Tag vor Fahrtantritt 50% des Fahrpreises. Vom 7. bis 1. Tag vor Fahrtantritt 65% des Fahrpreises. Am Tag der Fahrt 80% des Fahrpreises.

Fahrpreis:

Der Fahrpreis ist grundsätzlich vor Antritt der Fahrt in voller Höhe zu bezahlen. Der Fahrpreis beinhaltet die Beförderung, die Beförderung des Gepäcks bis 30 kg pro Fahrgast, sowie 19% Mehrwertsteuer. Sperrige Güter und Gepäck über 30 kg pro Fahrgast müssen angemeldet werden und werden ggf. gesondert berechnet. Für jede weitere Anfahrtsstelle innerhalb einer Buchung berechnen wir innerorts 5,00 EUR und außerorts 7,00 EUR extra.

Umbuchung:

Sollten Sie im Urlaub erfahren, daß sich der Rückflug entscheidend verändert, informieren Sie uns bitte. Bei Umbuchung auf eine Maschine mit anderer Flugnummer ist es zwingend erforderlich, daß Sie uns informieren. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Abholung. Aus Datenschutzgründen erhalten wir vom Veranstalter und den Fluggesellschaften keine Mitteilung über derartige Flugänderungen!

Abholung am Flughafen:

Die Abholung vom Flughafen erfolgt bei Ihrer Rückkehr am Meeting Point-Treffpunkt in der jeweiligen Ankunftshalle des betreffenden Terminals. Dort erwartet Sie ein/e Fahrer/in von Yellow Point, den sie an unserem Erkennungszeichen (blaues Schild mit gelben Punkt) erkennen. Es ist unumgänglich, dass Sie am Meeting Point warten. Sollte Yellow Point Sie dort nicht antreffen, und Sie nach einem Ausruf nicht finden, verfällt Ihr Anspruch auf Rückbeförderung.

Sollten Sie nach Ihrer Landung Probleme mit Ihrem Gepäck bekommen, dann setzen Sie sich unverzüglich mit uns telefonisch in Verbindung, die dadurch entstehenden zusätzlichen Parkgebühren gehen ,wenn wir es nicht vermeiden können, zu Lasten des Fahrgastes.

Abholung am Flughafen / Abholung am Hotel, Büro oder Wohnhaus,

Falls der Fahrgast nicht, wie in der Transferbestätigung vereinbart, am Meeting Point oder der Abholadresse erscheint, und den Fahrer, ohne besonderen Grund, und ohne vorherige Benachrichtigung warten lässt, verfällt der Anspruch auf Rückbeförderung. Bei aggressivem und/oder auffälligem Verhalten der Fahrgäste ist der Fahrer berechtigt die Beförderung zu verweigern. Das Trinken und oder die Mitnahme von alkoholischen Getränken im Fahrzeug ist nicht zulässig. Alkoholisierte Fahrgäste werden grundsätzlich aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Auch darf im Fahrzeug nicht geraucht werden. Sollte durch Ihr Verschulden eine 2. Anfahrt nötig werden, so müssen Sie diese nach dem jeweils gültigen Tarif zusätzlich zahlen.

Beförderungsbedingungen

Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu den vereinbarten Zeiten. In der Regel kann der Fahrer nicht mehr als 15 Minuten über die vereinbarte Abholzeit hinaus warten, um Folgeaufträge nicht zu gefährden.

Wird der Fahrer durch ein Verhalten des / der Fahrgäste so gestört, dass ihm ein sicheres und konzentriertes Führen des Fahrzeuges gefährdet erscheint, kann der Beförderungsvertrag mit sofortiger Wirkung mündlich beendet werden, ohne dass es einer weiteren Mitteilung bedarf.

Falls Sie unsere/n Fahrer/in nicht antreffen sollten, rufen Sie zuerst unsere Verwaltung an. Die Telefon-Nr. ist auf dem Transferschein aufgedruckt. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt am Tage nach Beendigung der Beförderung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Transfervertrages zur Folge.

Verspätungen:

Sollte auf dem Rückweg der Flug verspätet sein, so warten wir mindestens 60 Minuten, gerechnet ab der regulären Ankunftszeit. Bei Verspätungen, die 60 Minuten überschreiten, kann es vorkommen, daß das bereitstehende Fahrzeug erst eine andere Fahrt erledigt. Die Betroffenen müssen dann so lange warten, bis das Fahrzeug zurück ist, der Transferanspruch kann ggf. Entfallen! Bei nachträglicher Terminänderung seitens des Reisenden besteht kein Anspruch auf Beförderung oder Kostenerstattung.

Fahrzeugausfall:

Bei Fahrzeugpanne oder ähnlichem werden wir versuchen, die Fahrgäste auf unsere Kosten mit Taxi oder Mietwagen weiter zu befördern.

Allgemeines:

Die Abholzeit wird von uns festgelegt. Wir behalten uns vor, die Abholzeit noch zu ändern wenn die Verkehrsverhältnisse, Wetterverhältnisse oder sonstige wichtige Gründe dazu Veranlassung geben. Sollte sich unser Fahrzeug bei Reiseantritt um mehr als 45 Minuten verspäten, so tragen wir die Mehrkosten einer Taxifahrt zum jeweiligen Flughafen. Für eventuelle Zusatzversicherungen haben die Fahrgäste selbst Sorge zu tragen. Die Haftung für Sachschäden, wenn nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden, ist auf 1000.- € beschränkt. - 23 PBefG. Die Haftung für Personenschäden ist auf 2.000.000.- € und für Vermögensschäden auf 200.000.- € beschränkt. Sollte ein Transport, auf Grund von Wetterverhältnisse wie Sturm in Orkanstärke, Überschwemmungen, Glatteis und/oder Blitzeis, außergewöhnlich starke Schneefälle und/oder Schneeverwehungen, Demostrationen, innere Unruhen, Kriegseinwirkungen, radioaktiven Verseuchungen oder anderer gefährlichen Verseuchungen, Bombendrohungen, terroristische Aktivitäten, unverschuldete Verkehrsunfälle, Sperrung der Autobahn oder der notwendigen Zufahrtsstrassen zum Fahrziel, sowie alle Ereignisse die höhere Gewalt sind, nicht durchgeführt oder abgebrochen werden, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Fahrpreises.

Es ist unser Bestreben, Ihnen einen reibungslosen Transferablauf zu bieten.

Datenschutz

Yellow-Point speichert und verwendet personenbezogene Daten nur zur Bearbeitung und Abwicklung der Kundenbestellung. Persönliche Kundendaten und Informationen werden niemals an Dritte weitergegeben.

Anwendbare Vorschriften

Außerhalb der in den AGB geregelten Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Vorschriften der STVO, STVZO, BOKraft und das Personenbeförderungsgesetz (PBfG).

Salvatorische Klausel

Eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB`s zur Folge. An diese Stelle treten dann die gesetzlichen Regelungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Betriebssitz des Unternehmens. Es gilt deutsches Recht.