| Allgemeine Geschäfts- & Beförderungsbedingungen |
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Buchungen:Für uns maßgebliche Buchungsdaten, wie z.B. Ankunftszeit, Flugnummer, etc., sind vor Antritt der Fahrt bekanntzugeben. Verantwortlich hierfür ist der Buchende. Sollten Sie wichtige Flugdaten erst am Flughafen erhalten, rufen Sie uns bitte kurz an oder faxen uns die Flugdaten zu. Auf keinen Fall ist es ausreichend, fehlende Flugdaten dem Fahrer zu geben. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder per Internet erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle bei der Buchung genannten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Die schriftliche Bestätigung durch den Zubringer ist verbindlich. Ein gebuchter oder bestätigter Transfer über Internet kann nur dann erfolgen wenn eine schriftliche Rückbestätigung vorliegt. Stornobedingungen:Eine Rücktrittserklärung seitens des Auftraggebers ist unter folgenden Bedingungen möglich: Bei Rücktritt des Auftraggebers sind folgende Zahlungen fällig: Bis 30 Tage vor Fahrtantritt 20% des Fahrpreises. Vom 29. bis 22. Tag vor Fahrtantritt 25% des Fahrpreises. Vom 21. bis 15. Tag vor Fahrtantritt 35% des Fahrpreises. Vom 14. bis 8. Tag vor Fahrtantritt 50% des Fahrpreises. Vom 7. bis 1. Tag vor Fahrtantritt 65% des Fahrpreises. Am Tag der Fahrt 80% des Fahrpreises. Fahrpreis:Der Fahrpreis ist grundsätzlich vor Antritt der Fahrt in voller Höhe zu bezahlen. Der Fahrpreis beinhaltet die Beförderung, die Beförderung des Gepäcks bis 30 kg pro Fahrgast, sowie 19% Mehrwertsteuer. Sperrige Güter und Gepäck über 30 kg pro Fahrgast müssen angemeldet werden und werden ggf. gesondert berechnet. Für jede weitere Anfahrtsstelle innerhalb einer Buchung berechnen wir innerorts 5,00 EUR und außerorts 7,00 EUR extra. Umbuchung:Sollten Sie im Urlaub erfahren, daß sich der Rückflug entscheidend verändert, informieren Sie uns bitte. Bei Umbuchung auf eine Maschine mit anderer Flugnummer ist es zwingend erforderlich, daß Sie uns informieren. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Abholung. Aus Datenschutzgründen erhalten wir vom Veranstalter und den Fluggesellschaften keine Mitteilung über derartige Flugänderungen! Rückfahrt:Bitte begeben Sie sich nach der Landung Ihrer Maschine zum Treffpunkt, Meetingpoint. Halten Sie sich bitte am Treffpunkt oder in seiner Nähe auf. Sie werden dort von uns abgeholt. Es kann zu Wartezeiten bis zu 30 Minuten kommen! Verspätungen:Sollte auf dem Rückweg der Flug verspätet sein, so warten wir mindestens 60 Minuten, gerechnet ab der regulären Ankunftszeit. Bei Verspätungen, die 60 Minuten überschreiten, kann es vorkommen, daß das bereitstehende Fahrzeug erst eine andere Fahrt erledigt. Die Betroffenen müssen dann so lange warten, bis das Fahrzeug zurück ist. Der Rücktransport erfolgt auf jeden Fall! Bei nachträglicher Terminänderung seitens des Reisenden besteht kein Anspruch auf Beförderung oder Kostenerstattung. Fahrzeugausfall:Bei Fahrzeugpanne oder ähnlichem werden wir versuchen, die Fahrgäste auf unsere Kosten mit Taxi oder Mietwagen weiter zu befördern. Allgemeines:Die Abholzeit wird von uns festgelegt. Wir behalten uns vor, die Abholzeit noch zu ändern wenn die Verkehrsverhältnisse, Wetterverhältnisse oder sonstige wichtige Gründe dazu Veranlassung geben. Sollte sich unser Fahrzeug bei Reiseantritt um mehr als 45 Minuten verspäten, so tragen wir die Mehrkosten einer Taxifahrt zum jeweiligen Flughafen. Für eventuelle Zusatzversicherungen haben die Fahrgäste selbst Sorge zu tragen. Die Haftung für Sachschäden, wenn nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden, ist auf 1000.- € beschränkt. - 23 PBefG. Die Haftung für Personenschäden ist auf 2.000.000.- € und für Vermögensschäden auf 200.000.- € beschränkt. Sollte ein Transport, auf Grund von Wetterverhältnisse wie Sturm in Orkanstärke, Überschwemmungen, Glatteis und/oder Blitzeis, außergewöhnlich starke Schneefälle und/oder Schneeverwehungen, Demostrationen, innere Unruhen, Kriegseinwirkungen, radioaktiven Verseuchungen oder anderer gefährlichen Verseuchungen, Bombendrohungen, terroristische Aktivitäten, unverschuldete Verkehrsunfälle, Sperrung der Autobahn oder der notwendigen Zufahrtsstrassen zum Fahrziel, sowie alle Ereignisse die höhere Gewalt sind, nicht durchgeführt oder abgebrochen werden, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Fahrpreises.
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